AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2018

gültig für :

dasSYSTeam hardWARE GbR
Mario Blümel - Bernd Graupe - Frank Spittler
Bötzseestrasse 119, 15345 Eggersdorf
St.-Nr.: 064/163/01326
Finanzamt Strausberg

und

dasSYSTeam softWARE GbR
Mario Blümel - Bernd Graupe - Frank Spittler
Bötzseestrasse 119, 15345 Eggersdorf
St.-Nr.: 064/163/01059
Finanzamt Strausberg

zusammenfassend auch "dasSYSTeam GbR" genannt.


1 Allgemeines
(-1-) Für alle Vertragsabschlüsse mit der dasSYSTeam GbR gelten die folgenden Bedingungen. Sie werden vom Auftraggeber für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung anerkannt.
(-2-) Alle Angebote erfolgen freibleibend. Die Angebotsbindefrist beträgt 2 Wochen. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Rechnungslegung oder durch Lieferung und Leistung zustande.
(-3-) Abbildungen, Prospektbeschreibungen oder sonstige Angaben über den Vertragsgegenstand sind nur annähernd maßgebend und keine verbindlich zugesicherten Eigenschaften. Zumutbare Änderungen während der Lieferzeit werden vorbehalten.
(-4-) Die dasSYSTeam GbR ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
(-5-) Enthalten Aufträge Einkaufsbedingungen, die im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, so sind diese Einkaufsbedingungen unwirksam.
2 Lieferungen und Leistungen
(-1-) Alle Produkte werden unter der Bedingung geliefert, daß der Auftraggeber die gültigen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der dasSYSTeam GbR" rechtsverbindlich anerkennt.
(-2-) An die Einhaltung von Versand- und Lieferfristen ist die dasSYSTeam GbR nur dann gebunden, wenn diese von der dasSYSTeam GbR schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber alle erforderlichen Voraussetzungen für die Auftragsrealisierung geschaffen hat.
(-3-) Für den Fall, daß sich die dasSYSTeam GbR zur Installation von Hard- und/oder Software verpflichtet hat, schafft der Auftraggeber bis zum jeweils vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen, organisatorischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen, welche die dasSYSTeam GbR in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Die Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen werden dem Auftraggeber mindestens eine Woche vor dem Liefertermin bekanntgegeben. Für Installationsleistungen gehören zu den Voraussetzungen insbesondere vorherige Datensicherungen durch den Auftraggeber. Über eventuelle Änderungen und Ergänzungen wird die dasSYSTeam GbR den Auftraggeber rechtzeitig informieren. Die dasSYSTeam GbR ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, die dasSYSTeam GbR und der Auftraggeber treffen im Einzelfall schriftlich eine anderslautende Regelung.
(-4-) Ist eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen. Erfolgt innerhalb der schriftlich gesetzten Nachfrist keine Lieferung, so kann der Auftraggeber anschließend vom Vertrag zurücktreten.
(-5-) Im beiderseitigen Einvernehmen kann der Lieferzeitpunkt um eine angemessene Frist verschoben werden. Bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, auf die die dasSYSTeam GbR oder der Auftraggeber keinen Einfluß haben, verschiebt sich der Liefer- bzw. Installationstermin entsprechend.
(-6-) Das Transportrisiko für den Liefergegenstand trägt die Transportperson bzw. der die Transportperson beauftragende.
(-7-) Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
3 Abnahme
(-1-) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen, auch Teillieferungen und Teilleistungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen.
(-2-) Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.
4 Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:
(-1-) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Versandkosten, Transportkosten, Frachtversicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(-2-) Bis zu einem Nettowarenwert von 200,00 EUR Zahlung des Gesamtbruttobetrages nach Rechnungslegung sofort in bar oder Verrechnungscheck.
(-3-) Bei Warenübernahme ab einem Nettowarenwert von 200,00 EUR werden 50% der Auftragsbruttosumme bar oder per Verrechnungscheck sofort erhoben, Zahlung des Restbetrages erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Ab einem Nettowarenwert von 5.000,00 EUR werden 25% der Auftragsbruttosumme bei Auftragserteilung per Abschlagsrechnung erhoben, 35% der Auftragsbruttosumme bar oder per Verrechnungscheck bei Warenübernahme, Zahlung des Restbetrages erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.
Bei Zahlung des Restbetrages bei Warenübernahme in bar oder Verrechnungscheck wird 2% Skonto auf die Gesamtbruttosumme gewährt.
(-4-) Ist der Auftraggeber mit der Zahlungsleistung in Verzug, so sind von ihm Verzugszinsen auf den Zahlungsbetrag in Höhe von 2% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Die dasSYSTeam GbR behält sich das Recht vor, bei einem permanenten Zahlungsausfall die weitere Nutzung des Systems zu untersagen bzw. zu unterbinden.
(-5-) Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist die dasSYSTeam GbR berechtigt, von dem Auftraggeber pauschal 30% des Kaufpreises als entgangenen Gewinn zu verlangen.
(-6-) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von der dasSYSTeam GbR unbestritten oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
5 Eigentumsvorbehalt
(-1-) Die dasSYSTeam GbR behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die ihr aus Geschäftsverbindungen zu dem Auftraggeber zustehen.
(-2-) Machen Dritte Rechte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware geltend, wird der Auftraggeber auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen und die dasSYSTeam GbR unverzüglich benachrichtigen. Etwaige aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehende Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
6 Nutzungsrechte und Gewährleistung bei Software
(-1-) Alle im Zusammenhang mit einem Auftrag gelieferten Programmteile und Dokumentationen bleiben Eigentum des jeweiligen nicht näher bezeichneten Entwicklers bzw. Lizenzgebers.
(-2-) Der Auftraggeber erkennt Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber uneingeschränkt an. Es gelten die Lizenzbestimmungen und Nutzungsrechte des Lizenzgebers uneingeschränkt.
(-3-) Der Auftraggeber erwirbt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software für seine eigenen Zwecke auf den lizensierten Anlagen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber zur Nutzung einer erworbenen Softwarelizenz zur gleichen Zeit auf nur je einem Computer berechtigt.
(-4-) Der Auftraggeber ist berechtigt, nur zur Archivierung und Sicherung Kopien anzufertigen.
(-5-) Der Auftraggeber hat für den Fall des Exports die geltenden Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
(-6-) Bei Software besteht Gewährleistung nur bei schwerwiegenden, die Funktion insgesamt beeinträchtigenden Fehlern, die nicht auf Inkompatibilität zu anderer Software / Hardware beruhen. Die Softwaregewährleistung ist auf Wandlung beschränkt.
7 Gewährleistung bei Hardware
(-1-) Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber, bei zusätzlichen Teillieferungen mit der Abnahme der jeweiligen Teillieferung. Eine weitergehende Gewährleistung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(-2-) Vom Auftraggeber festgestellte Mängel an Hardware werden unentgeltlich durch Neulieferung oder Nachbesserung beseitigt, wobei der dasSYSTeam GbR die Wahl zwischen beidem vorbehalten ist. Wird durch Austausch oder Neulieferung von Hardware eine für den Betriebszustand notwendige Installationsleistung erbracht, wird dieser Leistungsanteil kostenseitig vom Kunden getragen. Sollte die Nachbesserung in den Räumen der dasSYSTeam GbR vereinbart werden, übernimmt der Auftraggeber den An- und Abtransport der Ware. Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht hat der Auftraggeber nur dann, wenn anerkannte Mängel nicht innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten Nachfrist von einem Monat beseitigt wurden.
(-3-) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm behaupteten Mängel innerhalb von einer Woche nach Auftreten schriftlich anzuzeigen sowie zum Zwecke der Beseitigung nachzuweisen und gegebenenfalls zu reproduzieren.
(-4-) Die dasSYSTeam GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche, Verluste irgendwelcher Art, die sich aus dem Gebrauch oder aus der Unfähigkeit zum Gebrauch des Auftragsgegenstandes herleiten, ungeachtet der Umstände. Insbesondere schließen wir jede Haftung für Datenverluste aus, die durch eine Datensicherung vermeidbar gewesen wären.
(-5-) Die dasSYSTeam GbR haftet nur für Schäden, welche aus vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der dasSYSTeam GbR entstanden sind; eine Haftung ist generell auf den Auftragswert begrenzt.
(-6-) Durch jegliche vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommene Änderung an gelieferten Produkten erlöschen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung, sofern nicht die Zustimmung der dasSYSTeam GbR schriftlich vorliegt.
(-7-) Andere als die dargelegte Gewährleistung ist ausgeschlossen.
8 Schlußbestimmungen
(-1-) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(-2-) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(-3-) Als Erfüllungsort oder Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der dasSYSTeam GbR vereinbart.
(-4-) Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke dieser Bedingungen.

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